E171
Titandioxid
Ein weißes Mineralpigment, das als Farbstoff und Trübungsmittel verwendet wurde.
i Zusatzstoff-Details
| Verwendung
Wurde zum Weißen von Zuckerguss, Bonbon-Überzügen, Kaugummi, Salatdressings, Kaffeeweißern, weißen Pastillen und Oberflächen von Backwaren eingesetzt. In vielen Ländern weiterhin zugelassen, in der EU als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
| Hinweise
Die EFSA kam 2021 zu dem Schluss, dass E171 nicht länger als sicher gelten kann, aufgrund von Bedenken bezüglich Genotoxizität nanoskaliger Partikel. Die EU hat den Einsatz in Lebensmitteln ab August 2022 untersagt (Verordnung EU 2022/63). In Zahnpasta, Farben und Sonnencreme bleibt es zugelassen.
| Wechselwirkungen
Wirkt als Trübungsmittel statt als echter Farbstoff; es streut Licht, wodurch Produkte heller und gleichmäßiger erscheinen. Bei normalem Lebensmittelverzehr ist kein biologischer Wirkmechanismus bekannt.
| Herkunft
Wird aus den Mineralien Rutil, Anatas und Ilmenit gewonnen und durch das Sulfat- oder Chloridverfahren zu reinem Pulver aufbereitet.
| Tagesdosis
In der EU seit 2022 kein sicherer ADI mehr festgelegt. Die frühere JECFA-Bewertung hatte keinen numerischen ADI festgelegt und auf die begrenzte Resorption im Verdauungstrakt verwiesen.
Die Informationen stammen aus öffentlichen Quellen von Aufsichtsbehörden (EFSA, FDA, WHO) und dienen nur als Nachschlagewerk. Lies immer die Verpackung und konsultiere bei medizinischen Fragen Fachpersonal.
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