12. September 2026
Allergene Liste: Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene (LMIV)
Vierzehn Allergene müssen in der EU auf jedem Lebensmittel, in jeder Speisekarte und an jeder Bäckereitheke ausgewiesen werden. Grundlage ist Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), in Deutschland ergänzt durch die LMIDV für lose Ware. Diese Seite ist die Liste in einer Form, die man ausdrucken und an die Küchenwand hängen kann — mit dem, was in jede Gruppe hineingehört, denn genau daran scheitert die Kennzeichnung meistens.
Die 14 Allergene auf einen Blick
| Nr. | Allergen | Gehört dazu |
|---|---|---|
| 1 | Glutenhaltiges Getreide | Weizen (auch Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn), Roggen, Gerste, Hafer und daraus hergestellte Erzeugnisse |
| 2 | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer, Languste, Flusskrebs, Scampi, Krill |
| 3 | Eier | Hühnerei und andere Vogeleier, Eipulver, Eiweiß, Lysozym (E1105), Albumin |
| 4 | Fische | Alle Fischarten, Fischsauce, Worcestersauce (Sardellen), Fischgelatine, Surimi |
| 5 | Erdnüsse | Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussöl (kaltgepresst), Erdnussmehl |
| 6 | Sojabohnen | Soja, Tofu, Sojasauce, Miso, Edamame, Sojalecithin, texturiertes Sojaprotein |
| 7 | Milch | Milch aller Säugetiere, Laktose, Molke, Kasein, Butter, Käse, Joghurt, Sahne |
| 8 | Schalenfrüchte | Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse |
| 9 | Sellerie | Knollen- und Stangensellerie, Selleriesalz, Selleriesamen, Gewürzmischungen, Brühe |
| 10 | Senf | Senfkörner, Senfmehl, Senfpulver, Senföl, fertiger Senf, Currypulver, viele Dressings |
| 11 | Sesamsamen | Sesam, Sesamöl, Tahin, Halva, Gomasio, Hummus |
| 12 | Schwefeldioxid und Sulfite | ab 10 mg/kg bzw. 10 mg/l: Wein, Trockenfrüchte, Kartoffelprodukte, Garnelen, Essig |
| 13 | Lupinen | Lupinenmehl, Lupinenprotein in glutenfreien Backwaren, veganen Produkten und Kaffeeersatz |
| 14 | Weichtiere | Muscheln, Austern, Tintenfisch, Calamari, Schnecken, Oktopus |
Wichtig bei den Sammelgruppen: Glutenhaltiges Getreide und Schalenfrüchte müssen mit der konkreten Art angegeben werden — „Weizen” und „Haselnüsse”, nicht nur „Gluten” und „Nüsse”. Was nicht auf der Liste steht, muss auch nicht gekennzeichnet werden: Kokosnuss, Pinienkerne, Mais, Kiwi, Tomate oder Sonnenblumenkerne lösen ebenfalls Allergien aus, tauchen aber nicht hervorgehoben auf.
Die Buchstaben-Codes aus der Speisekarte
Auf Speisekarten, an Buffets und in Kantinen wird meist mit Buchstaben gearbeitet. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Schema gibt es nicht; das in Österreich amtliche und in Deutschland verbreitete lautet:
- A Glutenhaltiges Getreide
- B Krebstiere
- C Eier
- D Fisch
- E Erdnüsse
- F Sojabohnen
- G Milch (einschließlich Laktose)
- H Schalenfrüchte
- L Sellerie
- M Senf
- N Sesam
- O Schwefeldioxid und Sulfite
- P Lupinen
- R Weichtiere
Viele deutsche Betriebe nummerieren stattdessen von 1 bis 14 oder nutzen eigene Kürzel. Entscheidend ist nur, dass die Legende im Betrieb aushängt oder auf Nachfrage vorgelegt wird — darauf hast du als Gast einen Anspruch.
Und die Zusatzstoffe daneben?
Wer „Allergene und Zusatzstoffe Liste” sucht, meint meistens die kleinen Ziffern hinter Gerichten in Kantinen. Sie stammen aus einer anderen Vorschrift (der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung) und kennzeichnen Stoffklassen, nicht Allergene. Die Pflichthinweise sind:
- mit Farbstoff
- mit Konservierungsstoff
- mit Antioxidationsmittel
- mit Geschmacksverstärker
- geschwefelt
- geschwärzt
- gewachst
- mit Phosphat
- mit Süßungsmittel(n)
- enthält eine Phenylalaninquelle (bei Aspartam)
- koffeinhaltig / chininhaltig
- kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken (bei Zuckeraustauschstoffen)
- kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen (bei den Azofarbstoffen E102, E104, E110, E122, E124, E129)
Auch hier sind die Nummern frei wählbar; verbindlich ist nur der Wortlaut. Welche E-Nummer hinter welcher Ziffer steckt, erklärt unser Zusatzstoff-Verzeichnis.
Was die Kennzeichnung verlangt — und was nicht
Bei verpackten Lebensmitteln muss jedes der 14 Allergene in der Zutatenliste stehen und hervorgehoben sein, etwa fett oder in Großbuchstaben, auch wenn es nur Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat ist. Fehlt eine Zutatenliste (etwa bei Wein), steht der Hinweis „enthält Sulfite” direkt auf dem Etikett.
Bei loser Ware — Bäckerei, Metzgerei, Restaurant, Kantine, Lieferdienst — muss die Information schriftlich vorliegen oder mündlich durch geschultes Personal gegeben werden, wobei eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorhanden sein muss. Der Satz „Fragen Sie unser Personal” reicht nur, wenn das Personal dann auch antworten kann.
Nicht geregelt ist der Hinweis „kann Spuren von … enthalten”. Er ist freiwillig, ohne Schwellenwert und sagt nichts über die tatsächliche Menge aus. Was er bedeutet und wie man mit ihm umgeht, steht in Kann Spuren enthalten: was dahintersteckt (englisch).
Die Liste ausdrucken
Diese Seite ist druckfreundlich aufgebaut: „Drucken” im Browser (Strg+P bzw. Cmd+P) und die Tabelle passt auf eine Seite. Wer die Liste unterwegs braucht, etwa im Restaurant im Ausland, kann sich mit dem kostenlosen Allergie-Karten-Generator eine scheckkartengroße Karte mit den eigenen Allergenen in neun Sprachen erstellen. Und beim Einkaufen nimmt Allervibe dir das Suchen in der Zutatenliste ab: Barcode scannen, und die App prüft das Produkt gegen genau diese 14 Allergene — hervorgehoben oder nicht.